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Finanzielle Änderungen ab 2026

„Was ändert sich in 2026 im Hinblick auf eure Finanzen?
Wir haben euch die Änderungen kurz und knapp zusammengestellt.“

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Überschrift: Krankenversicherung. Punkt 1: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 2,9 Prozent. Punkt 2: Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 77.400 Euro brutto pro Jahr. Erst oberhalb dieser Grenze ist ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung möglich. Punkt 3: Höchstbeitrag in der GVK ca. 1020 € zuzüglich Pflegepflicht ca 210 €. Insgesamt ca. 1230 €.
Überschrift: Betriebliche Altersvorsorge. Punkt 1: In der betrieblichen Altersvorsorge können ab 2026 monatlich 338€ Steuer- und Sozialversicherungsfrei gespart werden. Punkt 2: Weitere 338€ können oben drauf noch steuerfrei in die BAV fließen.
Überschrift: Mindestlohn und Minijobs. Punkt 1: Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto je Stunde. Punkt 2: Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt auf 603 Euro, was 7.236 Euro pro Jahr entspricht.
Überschrift: Besteuerung der Rente Punkt 1: Personen, die 2026 erstmals eine Rente beziehen, müssen einen höheren Anteil ihrer Rente versteuern. Punkt 2: 84 Prozent der Rente gelten als steuerpflichtig, 16 Prozent bleiben steuerfrei. Punkt 3: Der steuerfreie Rentenanteil sinkt für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang weiter.
Überschrift: Grundfreibetrag und Solidaritätszuschlag Punkt 1: Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 Euro für Alleinstehende. Einkommen bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei. Punkt 2: Für Ehepaare gilt ein gemeinsamer Freibetrag von 24.696. Punkt 3: Der Solidariätszuschlag wird erst ab einem Jahreseinkommen von 20.350 Euro erhoben.
Überschrift: Kindergeld und Kinderzuschläge Punkt 1: Das Kindergeld steigt auf 259 Euro pro Kind und Monat. Punkt 2: Der Kinderfreibetrag erhöht sich auf 3.414 Euro je Elternteil. Punkt 3: Der Kindersofortzuschlag für Kinder in Bürgergeld-Haushalten steigt von 20 auf 25 Euro monatlich.
Überschrift: Pendlerpauschale Punkt 1: Ab 2026 können 38 Cent pro Kilometer für den Arbeitsweg steuerlich geltend gemacht werden, ab dem ersten Kilometer. Punkt 2: Zuvor galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer.
Überschrift: Rentenanpassung Punkt 1: Ab dem 1. Juli 2026 ist eine Rentenerhöhung von 3,73 Prozent vorgesehen. Punkt 2: Rund 21 Millionen Renterinnen und Rentner könnten davon profitieren. Punkt 3: Die Höhe der Anpassung ist noch vorläufig und hängt von der Lohnentwicklung ab. Die entgültige Entscheidung erfolgt im Frühjahr 2026.
Überschrift: Aktivrente Punkt 1: Ab 2026 wird die sogenannte Aktivrente eingeführt. Punkt 2 Personen, die über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus sozialversicherungspflichtig arbeiten, können bis zu 2000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Punkt 3: Ziel ist es, einen längeren Verbleib im Erwerbsleben zu fördern.
Von Kristine Chau|2026-01-19T14:48:46+01:0019. Januar 2026|LinkedIn|Kommentare deaktiviert für Finanzielle Änderungen ab 2026

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