Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen sind da: Die Krankenversicherung setzt bei einem Einkommen von 62.100€ pro Jahr an, während für Renten- und Arbeitslosenversicherung 90.600€ gelten. Die Beitragssätze bleiben stabil: Krankenversicherung 14,6%, Rentenversicherung 18,6%, Pflegeversicherung 3,4%, Arbeitslosenversicherung 2,6%. Beachtet bitte, dass der gesetzliche Krankenversicherung-Zusatzbeitrag im Schnitt von 1,6% auf 1,7% steigt.
Eine interessante Information: Ab einem Einkommen von 62.100€ können sich Angestellte privat krankenversichern, was eine gute Ergänzung zur Altersvorsorge darstellt. Fragt bei uns nach, wenn ihr weitere Details wissen möchtet!
Zusätzlich steigt die Gehaltsgrenze für die Arbeitnehmersparzulage auf 40.000€ pro Kopf. Was bedeutet das für euch? Bis zu dieser Einkommensgrenze erhalten Sparer einen staatlichen Zuschuss von 80€ auf einen vermögenswirksamen Sparvertrag mit einer Einzahlung von bis zu 400€ pro Jahr – das entspricht einer beeindruckenden Rendite von 20%, nur vom Staat! Die Rendite des Vermögenswirksamen Sparplans kommt dazu.
In Sachen betriebliche Altersvorsorge gibt es positive Nachrichten: Der höchst geförderte Beitrag steigt um 10€ auf nun 302€ (steuer- und sozialabgabenfrei). Zusätzlich können weitere 302€ steuerfrei in die betriebliche Altersvorsorge fließen.
Es sind finanzielle Weichenstellungen für ein erfolgreiches Jahr!